

Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist auch der elektronische Arztausweis (eArztausweis) zwingend erforderlich geworden; er ist die Eintrittskarte für den Arzt in die Gesundheitstelematik. Denn ohne den eArztausweis können die Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte nicht genutzt werden. Ohne die Signaturkarte wird auch eine Tätigkeit in der vertragsärztlichen Versorgung zukünftig nicht mehr möglich sein. Durch das GKV-Modernisierungsgesetz sind alle Vertragsärzte verpflichtet, beim Zugriff auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte einen elektronischen Heilberufsausweis zu verwenden. Mit der intelligenten Chipkarte können Ärztinnen und Ärzte künftig auf die Patientendaten zugreifen, elektronische Dokumente rechtsgültig signieren und für den Versand über Datenleitungen sicher verschlüsseln. Erst dadurch werden Anwendungen wie das elektronische Rezept, die elektronische Arzneimitteldokumentation und der elektronische Arztbrief möglich. Die Vorarbeiten für den künftigen Einsatz der neuen Karten sind fortgeschritten. In acht ausgewählten Modellregionen sollen Chipkarten und Telematikinfrastruktur voraussichtlich ab dem Frühsommer 2006 in Praxistests erprobt werden. EB