

Zufrieden mit der Lösung zur Finanzierung der Psychotherapie in Hamburg ist die Kassenärztliche Vereinigung (KV) der Hansestadt: Im Dezember 2005 hatte sie mit dem Landesverband Nord der Betriebskrankenkassen eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit geschlossen: Dem daran vorgesehenen Lösungsansatz habe sich jetzt auch das Schiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung in Hamburg angeschlossen, erklärte die KV am 17. Februar. Das Schiedsamt habe verfügt, dass die AOK die in den Jahren 2000 bis einschließlich 2004 von den Fachärzten aufgebrachten Stützungsmittel zur Finanzierung des Mindestpunktwertes der antrags- und genehmigungspflichtigen Psychotherapie zu 50 Prozent übernehmen müsse; ab 2005 müssen die Kassen diese Mittel komplett alleine aufbringen. „Unser zentrales Ziel, die Fachärzte von der Stützungsverpflichtung zu befreien, haben wir erreicht“, betonte Walter Plassmann, stellvertretender Vorsitzender der KV. PB
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