BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Abschnitt F: „OTC-Übersicht“ vom 15. November 2005


I. Die Nummer 16.4.5 wird um den folgenden Spiegelstrich ergänzt:
„– nur zur Behandlung bei schwerwiegender allergischer Rhinitis, bei der eine topische nasale Behandlung mit Glukokortikoiden nicht ausreichend ist.“
II. In Nummer 16.4.15 werden die Wörter „Flohsamen und“ vor dem Wort „Flohsamenschalen“ eingefügt.
III. In Nummer 16.4.34 werden nach dem Wort „Zubereitungen“ die Wörter „mind. 2 % Salicylsäure“ eingefügt und in Klammern gesetzt.
IV. Der Nummer 16.4.45 wird folgende Nummer 16.4.46 angefügt:
„Harnstoffhaltige Dermatika mit einem Harnstoffgehalt von mindestens 5 % nur bei gesicherter Diagnose bei Ichthyosen, wenn keine therapeutischen Alternativen für den jeweiligen Patienten indiziert sind.“
V. Die Änderungen treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Siegburg, den 15. November 2005
Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende
Hess
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