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Insulinanaloga: Zusatznutzen angezweifelt


Typ-2-Diabetiker sollen das günstigere
Humaninsulin erhalten.
Foto: Caro
Für Zündstoff sorgen derzeit die Erwägungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die kurzwirksamen Insulinanaloga für Typ-2-Diabetiker aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu streichen. Kritik kommt vor allem von der Deutschen Diabetes-Gesellschaft und der Pharmaindustrie.
Den Plänen des G-BA zufolge sollen künftig neue Diabetes-Typ-2-Patienten nur noch das günstigere Humaninsulin verordnet bekommen, während bereits mit Insulinanaloga behandelte Patienten ihr Medikament weiter erhalten. Der G-BA beruft sich dabei auf eine Empfehlung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), nach der ein medizinischer Zusatznutzen der teureren kurzwirksamen Insulinanaloga im Vergleich zu Humaninsulin nicht belegt ist.
„Mit der geplanten selektiven Ausgrenzung der modernen Insulin-Therapie diskriminiert der G-BA Menschen, die heute noch auf Humaninsulin eingestellt sind, zu Patienten zweiter Klasse“, kritisierte der Vorsitzende des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie, Dr. Bernd Wegener. Zudem werde die Therapiefreiheit des Arztes weiter eingeschränkt. Die Empfehlung des IQWiG hält Wegener für medizinisch fragwürdig, da sie den Parameter „Lebensqualität“ bei der Bewertung außer Acht lasse.
Der Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess, verteidigte das Vorgehen des Gremiums. „Wir nehmen zugunsten der Insulinanaloga an, dass deren Nutzen für den Patienten genauso groß ist wie derjenige des Humaninsulins. Dann dürfen Insulinanaloga zulasten der GKV aber nur verschrieben werden, wenn sie nicht teurer als Humaninsulin sind“, heißt es in einer Mitteilung des G-BA. ER
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