BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 91 Abs. 7 SGB V zur Anlage 2 der Vereinbarung über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der neonatologischen Versorgung von Früh- und Neugeborenen nach § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB V vom 20. 12. 2005


Der Beschluss tritt am 20. 12. 2005 in Kraft.
Siegburg, den 20. 12. 2005
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 Abs. 7 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Dr. Polonius
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.