BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Mitteilungen: Ergänzung der Bundesempfehlung gemäß § 86 SGB V der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Erst- und Folgeverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege


Voraussetzung einer evtl. Bereinigung sind bereits vor Inkraftsetzen
der Vereinbarung bestehende Verträge, nach denen die spezifischen Leistungen nach der Nr. 27 (EBM 96) verordnet wurden.
Maßgeblich für die Bereinigung ist die Vergütung des zweiten Halbjahres 2004 und des ersten Halbjahres 2005 der Leistung nach der Nr. 27 (EBM 96) bzw. 01420 (EBM).
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