BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Bekanntmachungen: TEIL B – Beschluss zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) durch den Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 113. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) mit Wirkung zum 1. April 2006


9. Außer den in diesem Kapitel genannten Leistungen sind bei Vorliegen der entsprechenden Qualifikationsvoraussetzungen von den in der Präambel genannten Vertragsärzten – unbeschadet der Regelungen gemäß §§ 5 und 6.2 der Allgemeinen Bestimmungen – zusätzlich nachfolgende Leistungen berechnungsfähig:
Leistungen des Abschnitts 11.3.
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