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Patientinnen und Patienten, die sich weigern, die Praxisgebühr von zehn Euro zu entrichten, müssen künftig die Kosten für Mahnung und Eintreibung übernehmen. Das sieht eine Regelung im Gesetzentwurf zur Änderung des Vertragsarztrechts vor, den das Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt hat. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk sagte am 20. April in Berlin, damit sollten die „Disziplin und Zahlungsmoral aufrechterhalten“ werden. Die Mahnkosten und die Kosten für die Verfahren zur Eintreibung der Gebühr vor den Sozialgerichten mussten bislang die Krankenkassen oder die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) übernehmen.
Caspers-Merk betonte, die jetzige Klarstellung sei schon länger sowohl vonseiten des Ministeriums als auch vonseiten der Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen gefordert worden. Im Jahr 2004, in dem die Praxisgebühr eingeführt wurde, verweigerten nach Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Patienten in 400 000 Fällen die Zahlung der Praxisgebühr. ddp/HK
Marx, Gerhard Volker
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