

Teils konnten die Fahrzeugbesitzer ihren Wagen nicht mehr rechtzeitig in Sicherheit bringen, weil sie von dem steigenden Pegelstand überrascht wurden, den Anstieg des Wassers unter-schätzten oder auf Reisen waren. Andere blieben auf überfluteten Straßen und Plätzen, besonders in Unterführungen buchstäblich auf der Strecke. Es herrscht allerdings weithin Ungewissheit, ja Ratlosigkeit, welche Hochwasserschäden am Auto wie versichert sind.
Wird ein PKW bei einer Überschwemmung überflutet, ist der Schaden in der Teilkasko gedeckt. Bei Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges ersetzt – gegebenenfalls abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Eine Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt gibt es bei solchen Schäden nicht. Je schneller der Schaden gemeldet wird, desto zügiger und unkomplizierter die Bearbeitung. rco
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