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Arzneimittelausgaben: Geteilte Verantwortung
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Doch hier liegt das Problem. Die Ärzte werden für eine wirtschaftliche Arzneimittelverordnung verantwortlich gemacht, obwohl sie keinen Einfluss auf die Arzneimittelpreise haben. Mit der Einführung immer neuer individueller Rabattvereinbarungen und Verhandlungslösungen – es stehen immerhin 600 Arzneimittelhersteller 250 Krankenkassen gegenüber – dürfte bald auch jeder Preisüberblick verloren gehen. Zumal die pharmaunabhängige Praxissoftware noch auf sich warten lässt.
Über einen möglichen Weg aus dem Dilemma denken zurzeit Ärzte und Apotheker nach: die so genannte Verantwortungsteilung, wie es der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Ulrich Weigeldt, formuliert. Er hält es für denkbar, dass die Ärzte künftig für die Indikation sowie für Menge und Dosierung eines Arzneimittels haften, während die Apotheker für die Preise geradestehen. Das hätte den Vorteil, dass die Ärzte nur noch für den Bereich verantwortlich sind, in dem sie sich auskennen: die medizinisch sinnvolle, das heißt die zweckmäßige und ausreichende Verordnung von Arzneimitteln. Sie müssten sich allerdings an ein konsequentes aut idem gewöhnen. Die Auswahl von Präparaten und wahrscheinlich auch der Besuch von Pharmareferenten würden dann der Vergangenheit angehören. Die Apotheker wiederum hätten freie Hand in ihrem Warensortiment, was gut fürs Geschäft wäre. Ob diese Ideen Realität werden, ist offen. KBV und Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände verhandeln noch. Heike Korzilius
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