ArchivDeutsches Ärzteblatt19/2006Das GKV-Modernisierungsgesetz und die Folgen – Beske: „Veränderung ist keine Verbesserung“

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Das GKV-Modernisierungsgesetz und die Folgen – Beske: „Veränderung ist keine Verbesserung“

Rieser, Sabine

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Zahlreiche Integrationsverträge umfassen Hüftgelenksoperationen und die Rehabilitation danach. Evaluationsdaten sind aber rar. Foto: SUPERBILD
Zahlreiche Integrationsverträge umfassen Hüftgelenksoperationen und die Rehabilitation danach. Evaluationsdaten sind aber rar. Foto: SUPERBILD
Einer Studie zufolge wirkt die Reform nicht wie erhofft.

Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) muss in seinen Einzelregelungen und in seiner Gesamtwirkung auf das Gesundheitswesen ausgewertet werden, bevor man weitere Reformen angeht. Diese Forderung hat Prof. Dr. med. Fritz Beske Anfang Mai in Berlin erhoben. Bislang mangelt es an wissenschaftlichen Studien zu den Folgen der jüngsten Gesundheitsreform, das heißt: „Es fehlt die vom Bundesgesundheitsministerium sonst immer wieder geforderte Qualitätssicherung dessen, was gemacht wurde.“ Weitere kostspielige Experimente im Gesundheitswesen brauche man nicht,
sagte Beske.
Ausgangspunkt für seine Kritik ist eine aktuelle Studie zum GMG, die
er gemeinsam mit dem ehemaligen Hauptgeschäftsführer der Ärztekammer Schleswig-Holstein, Dr. med. Karl-Werner Ratschko, verfasst hat. Die Analyse lasse eher erkennen, dass die mit dem GMG verbundenen Ziele, wie Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung, Bürokratieabbau und Verbesserung der Qualität in der Versorgung, bislang nicht erreicht wurden. Nur bei zwei von insgesamt zwölf Kriterien falle die Beurteilung positiv aus, und zwar bei der Stärkung der Eigenverantwortung von Patienten und beim Ausbau ihrer Be-
teiligungsrechte.
Weil zu wenig objektive Daten vorliegen, stützen sich Beske und Ratschko auf die Berichterstattung über die Folgen des GMG. Ausgewertet wurden rund 3 500 Berichte, Interviews, Stellungnahmen, Kommentare, Pressemitteilungen und Zeitschriftenaufsätze. Auf dieser Basis wird die Umsetzung von elf konkreten Regelungen des GMG skizziert, darunter Integrierte Versorgung, Hausarztmodelle, Praxisgebühr und Bonusprogramme. Abschließend wurden in einer Tabelle Angaben zur Zielerreichung zusammengefasst.
„Im Ergebnis werden die Aussagen der Politik zum Erfolg des GMG nicht bestätigt“, betonte Beske. „Es gibt keine Rechtfertigung für eine positive Beurteilung des GMG.“ Vielmehr werde in Praxen niedergelassener Ärzte und Zahnärzte Personal abgebaut, und Kurzarbeit nehme zu. Finanzmittel würden aus der Regelversorgung von Patienten abgezogen, vor allem für die Integrierte Versorgung, ohne dass die Verwendung dieser Mittel und der Erfolg der Projekte nachgewiesen seien. Längst sei die Versorgungslandschaft zur „bunten Wiese“ geworden, die sich zunehmend unüberschaubar gestalte.
„Das ist die blanke Intransparenz“, kritisierte auch Dr. med. Leonhard Hansen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Ihn stört zudem, dass im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren wie dem zum GMG immer so getan werde, als ob vorgesehene neue Strukturen auf ärztlicher Seite keine negativen finanziellen Auswirkungen hätten. Dabei müssten die Vertragsärzte bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 55 Stunden heute rund 14 Stunden für die administrativen Anforderungen von Chronikerprogrammen, Praxisgebühr oder auch Krankenkassenanfragen aufwenden. „Auch in einer KV schlägt sich das nieder“, ergänzte Hansen. In Nordrhein seien zwölf Mitarbeiter mit der Administration der Praxisgebühr beschäftigt. Dazu kämen Anforderungen infolge strengerer Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder der Einführung neuer Versorgungsformen.
Kritik an der Studie von Beske und Ratschko äußerte allerdings Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands. Eine fundierte Diskussion über die Effekte der letzten Gesundheitsreform könne wichtige Hinweise geben für die aktuelle Reformdiskussion, sagte er. Doch die vorgelegte Studie dokumentiere vor allem Veröffentlichungen aus ärztenahen Medien und liefere „eine interessante Zusammenschau ärztlicher Vorbehalte und Vorurteile gegen wettbewerbsorientierte Reformpolitik“.
Das GMG sei erst so kurz in Kraft, dass viele Regelungen ihre Wirkung noch gar nicht hätten entfalten können. Hausarztmodelle und Chronikerprogramme zeigten allerdings bereits positive Effekte. Nach Ahrens’ Ansicht macht es keinen Sinn abzuwarten, bis jede Neuerung evaluiert ist: Man müsse „weiter experimentierfreudig“ auf mehr Wettbewerb, mehr Qualität, mehr Transparenz der ärztlichen Behandlungsqualität und mehr Wahlfreiheit für Versicherte hinarbeiten. Sabine Rieser

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