

sitzenden des Beirates, Prof. Dr. med. Sven Olaf Hoffmann und Prof. Dr. Jürgen Margraf, in einem Brief an die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) vom 15. Januar dieses Jahres aufklären: Aufgrund der erwiesenen Wirksamkeit der GT in einer Reihe von Indikationsfeldern „wurde ja gerade auf eine ausreichend gesicherte Generalität der Wirkung geschlossen und die Zulassung zur allgemeinen Ausbildung empfohlen“. Hierin jetzt eine Empfehlung zu sehen, psychotherapeutische Verfahren nur indikationsspezifisch zuzulassen, sei ein „logischer Fehler“, berichtigen Hoffmann und Margraf. Einzige Ausnahme sei die Neuropsychologie, die ausschließlich für die Therapie hirnorganischer Störungen empfohlen wurde.
Mit dieser Klarstellung sollte die Entscheidung über eine Zulassung der GT in der Gesetzlichen Krankenversicherung einen deutlichen Schritt weitergekommen sein. Mit Spannung erwarteten deshalb viele Teilnehmer des von der BPtK ausgerichteten Symposiums „Anpassung der Psychotherapie-Richtlinien – sozialrechtliche Zulassung neuer psychotherapeutischer Verfahren und Methoden“ am 3. April in Berlin den Auftritt von Dr. Rainer Hess, dem Vorsitzenden des G-BA. Im Vorfeld des Symposiums war insbesondere von Vertretern der Gesellschaft für Wissenschaftliche Gesprächstherapie befürchtet worden, die anstehende Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinien und die Anpassung an die Verfahrensordnung des G-BA dienten dazu, die GT durch die Änderung von Aufnahmekriterien „auszubooten“. Doch darum ging es nicht. Hess verdeutlichte ganz allgemein, dass bei der Bewertung neuer Verfahren und Methoden grundsätzlich auch eine an der Versorgungsrelevanz orientierte Beurteilung der Evidenz Aufnahmekriterium für die GKV-Versorgung sein werde. Der G-BA sei ausdrücklich „gegen eine indikationsbezogene Zulassung von Psychotherapieverfahren“, weshalb es die GT ja auch noch nicht ins System geschafft habe. Hess stellte jedoch heraus, dass der G-BA das Recht habe, neue Verfahren und Methoden eigenständig zu bewerten – auch abweichend von den Empfehlungen des WBP. Einig waren sich der
G-BA-Vorsitzende und der alternierende Vorsitzende des WBP, Prof. Dr. Dietmar Schulte, darin, kooperieren zu wollen. Konkret zur Gesprächs-
therapie teilte Hess mit, dass es ein neues Anhörungsverfahren geben wer-
de. Er gehe davon aus, dass die Entscheidung noch in diesem Jahr getroffen werde. Wovon diese letztlich noch abhängt, blieb unklar.
Petra Bühring