ArchivDeutsches Ärzteblatt PP5/2006Abschiebung: Demütigend
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LNSLNS Das Berliner Urteil über Kollege Dr. B. ist in tiefster Weise demütigend für die ganze Ärzteschaft. Da haben uns erst Außenpolitiker Tausende von Flüchtlingen eingebrockt – man erinnere sich, Deutschland war am Zustandekommen des Bosnienkrieges 1992– 1995, z. B. durch die vorschießende Anerkennung von Kroatien, alles andere als unbeteiligt – dann haben Innenpolitiker eine Abschiebeverordnung erlassen, die wohl als Anreiz zum Aufbau einer neuen Existenz in der Heimat häufig nicht ausreichte. Für diese Fehler von Juristen und Politikern wird jetzt, wie so häufig, mal wieder unser Berufsstand schikaniert. Das Besondere an dem Berliner Prozess ist seine völlige Hinfälligkeit, da er ja ausschließlich tote oder nicht mehr in Deutschland ansässige Flüchtlinge zum Gegenstand hat. Auch als Präzedenzfall dürfte er wohl kaum taugen, denn der Verbleib der meisten Bosnienflüchtlinge ist nach zehn Jahren längst entschieden, und Kriegsflüchtlinge aus einem europäischen Nachbarland dürften wir glücklicherweise vorerst nicht wieder bekommen. Es ist doch der blanke Hohn, wie hier im Nachhinein die seelischen Probleme von Menschen angezweifelt werden, die sich später suizidiert haben. Es ist auch eine Unverschämtheit, wie hier in psychiatrischen Krankenakten von staatlicher Seite herumgeschnüffelt wird und noch beanstandet wird, dass sie nicht alles vollständig eins zu eins enthalten. Es ist nun mal eine der Säulen des psychiatrischen Vertrauensverhältnisses, dass besonders sensible persönliche Details nur mündlich weitergegeben werden . . .
Dr. med. Andreas Matusch, Vogelsangstraße 4 a, 52428 Jülich

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