

- Basiskompetenz und -performance: Verantwortlich handelt ein Therapeut dann, wenn er die Konzepte und Methoden seiner therapeutischen Schule einsetzt und damit seine Kompetenzen ausschöpft.
- Die reife Helfer-Persönlichkeit: Berater, Therapeut und Supervisor handeln ethisch, wenn sie nur solche Aufgaben übernehmen, denen sie im Grad ihrer Reifung und Berufserfahrung gewachsen sind.
- Stützung des Klienten: Wenn es dem Klienten am Ende der Sitzung etwas besser geht als am Anfang, und wenn der Helfer sich darum bemüht hat, darauf hinzuwirken, so nimmt er Verantwortung für die Aufgabe wahr, die er übernommen hat, und handelt ethisch. Gelingt dies nicht, so muss er sich fragen, ob er der Aufgabe gewachsen ist.
- Wohlbefinden des Helfers: Der Autor hält es für ethisch angemessen, dass der Helfer aktiv für sein eigenes Wohlbefinden, seine Ausgeruhtheit und seine seelische Gesundheit sorgt. Das fördert die Qualität seiner Arbeit und verhindert, dass sich ein Burn-out-Syndrom einstellt. ms
Fengler J: Ethik-Kriterien in Psychotherapie, Beratung und Supervision. Gruppendynamik und Organisationsberatung 2005; 3: 303–9.
Prof. Dr. Jörg Fengler, Universität zu Köln, Heilpädagogische Fakultät, Klosterstraße 79 b, 50931 Köln, E-Mail: joerg.fengler@uni-koeln.de
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