BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung - Bundesärztekammer
Bekanntmachungen: Erratum zu der Beschlussfassung des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 112. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2006


Die korrekten Leistungslegenden lauten wie folgt:
Änderung der Leistung nach der Nr. 04331
04331 Prokto-/Rektoskopischer Untersuchungskomplex
Obligater Leistungsinhalt
– Rektale Untersuchung,
– Proktoskopie,
und/oder
– Rektoskopie,
– Patientenaufklärung,
– Information zum Ablauf der vorbereitenden Maßnahmen vor dem Eingriff und zu einer möglichen Sedierung und/oder Prämedikation,
– Nachbeobachtung und -betreuung
Fakultativer Leistungsinhalt
– Prämedikation/Sedierung 230 Punkte
Die Leistung nach der Nr. 04331 ist nicht neben den Leistungen nach den Nrn. 02300 bis 02302 und 30600 berechnungsfähig.
Änderung der Leistung nach der Nr. 13257
13257 Prokto-/Rektoskopischer Untersuchungskomplex
Obligater Leistungsinhalt
– Rektale Untersuchung,
– Proktoskopie,
und/oder
– Rektoskopie,
– Patientenaufklärung,
– Information zum Ablauf der vorbereitenden Maßnahmen vor dem Eingriff und zu einer möglichen Sedierung und/oder Prämedikation,
– Nachbeobachtung und -betreuung
Fakultativer Leistungsinhalt
– Prämedikation/Sedierung 230 Punkte
Die Leistung nach der Nr. 13257 ist nicht neben den Leistungen nach den Nrn. 02300, 02301 und 30600 berechnungsfähig.
Die Leistung nach der Nr. 13257 ist im Behandlungsfall nicht neben den Leistungen nach den Nrn. 13250, 13550, 13551, 13560 und 13561 und nicht neben den Leistungen der Abschnitte 13.3.1, 13.3.2, 13.3.3, 13.3.4, 13.3.6, 13.3.7 und 13.3.8 berechnungsfähig.
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