

Das Übel ist nicht neu. Abermals auf den Plan gekommen ist es, weil Hartz IV aufgrund unvorhergesehener Entwicklungen Mehrkosten von jährlich 2,5 Milliarden Euro verursacht. Abhilfe schaffen soll jetzt das Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz. Dieses bessert bei der Arbeitsmarktreform nach – die Belange der Ärzte aber lässt es außen vor.
Mühsam versucht die große Koalition, die Ausgaben um 1,5 Milliarden Euro zu drücken. Dabei macht Kleinvieh auch Mist – sicher. Der Gesetzentwurf zeugt dennoch von wenig Fingerspitzengefühl. Denn angesichts von bis zu 28 Milliarden Euro Kosten für Hartz IV dieses Jahr erscheinen die 184 Millionen Euro als gering. Einigen KVen hingegen fehlen in der Folge über drei Prozent ihrer Budgets für die ambulante Versorgung. Besonders betroffen sind die Ärzte in den östlichen Bundesländern, wo die Arbeitslosenquote höher ist. Damit trage die Politik zum Ärztemangel bei, klagt man bei bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu Recht.
Die Tatsache, dass Arbeitslosengeld-II-Empfängern künftig eine Babyerstausstattung finanziert werden soll, zeigt, dass Schwarz-Rot auch bereit ist, Mehrausgaben in Kauf zu nehmen – so sie denn politisch gewollt sind. Dass das bei den Ärzten nicht der Fall war, lässt sich wohl auch mit der Hoffnung erklären, dieses Problem vielleicht aussitzen zu können. Denn derzeit weiß niemand, welche Änderungen die große Gesundheitsreform bringen wird. Die beitragsfreie Mitversicherung der Ehepartner könnte künftig der Vergangenheit angehören. Bis dieser Punkt geklärt ist, sind die KVen allein gelassen. Das spart der Politik Kraft, Zeit – und natürlich – Geld. Timo Blöß
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