Mit der fortschreitenden Vernetzung im Gesundheitswesen und der Verbreitung telemedizinischer Anwendungen sind neben technischen und organisatorischen Aufgaben eine Fülle berufs-, datenschutz- und haftungsrechtlicher Fragen zu lösen. Darauf verwies Prof. Dr. jur. Christian Dierks bei einer Veranstaltung anlässlich der Telemed 2006 in Berlin. Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte wird diesen Regelungsbedarf noch erhöhen und die legislativen Anpassungsprozesse vermutlich beschleunigen. „Durch vermehrte Regelungen werden Dinge jedoch nicht unbedingt einfacher handhabbar“, betonte der Rechtsexperte. Das gelte insbesondere für das Arzt-Patient-Verhältnis. Denn mit der Einführung der Gesundheitskarte stiegen nicht nur die Komplexität der dem Patienten zu vermittelnden Sachverhalte, sondern auch die Anforderungen an dessen Kompetenz und Eigenverantwortung. So soll der Patient künftig über die Inhalte der Dokumentation, über Zugriffsrechte, über die Nutzung fakultativer Optionen der Karte und über Löschungen von Daten entscheiden. Die geforderte Kompetenz umfasst auch die Patienteneinwilligung einschließlich der vorherigen Aufklärung sowie den möglichen Widerruf. Viele Menschen werden sich schwer tun, die Chancen der Karte (und ihre Rechte) differenziert zu nutzen. Ob die Anforderungen an den mündigen, informierten Patienten nicht an
der Realität vorbeigehen, muss sich erst noch zeigen. Heike E. Krüger-Brand