SUPPLEMENT: PRAXiS
Selbstverpflichtung der Arztsoftwareanbieter
Dtsch Arztebl 2006; 103(20): [25]


- Ärzte können alternativ eine werbefreie Praxissoftware beziehen.
- Der Workflow des Arztes wird durch Werbeangebote nicht unterbrochen.
- Der Arztwille entscheidet. Es erfolgt keine automatisierte Substitution der Medikation.
- Werbeangebote sind als solche gekennzeichnet und tragen den Zusatz „Anzeige/Werbung“.
- Im Arztinformationssystem enthaltene Informationsangebote führen nicht zu Einschränkungen der Systemfunktionalitäten.
- Alternativanzeigen bei wirkstoffgleichen Generika oder Reimporten erfolgen im Sinne „wirtschaftlicher Verordnungen“ und nur dann, wenn ein Präparat günstiger oder preisgleich ist.
Hübner appellierte an alle Systemanbieter, sich dieser Selbsterklärung anzuschließen. EB
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