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Arzneimittel: Kassen senken Festbeträge
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- Übersicht Festbegträge in der Standartpakchung: Arzneimittel-Festbeträge, Beschluß des Gremiums nach § 213 SGB V vom 11.05.2006, Inkrafttreten: 01.07.2006 (PDF-Datei 61 KB)
- Zuzahlungsbefreiungsgrenzen gemäß § 31 Abs. 3 SGB V, Beschluß des Gremiums nach § 213 vom 11.05.2006, Inkrafttreten: 01.07.2006 (PDF-Datei 124 KB)


Foto: Bernhard Eifrig
Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Festbeträge gemäß „Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz“ neu festgesetzt. Die Beschlüsse treten zum 1. Juli 2006 in Kraft. Sie sollen zu zusätzlichen Einsparungen von 360 Millionen Euro im Jahr führen, hofft der Bundesverband der Betriebskrankenkassen; der BKK-Verband bearbeitet für die gesetzlichen Krankenkassen den Arzneimittelbereich.
Betroffen sind 330 Wirkstoffgruppen. Erwartungsgemäß wurden die meisten Festbeträge abgesenkt, nämlich in 295 Gruppen, beibehalten wurden sie in 35 Gruppen. Festbeträge markieren die Obergrenze, bis zu der
die Krankenkassen verordnete Arzneimittel erstatten. Die Versicherten haben gleichwohl eine Zuzahlung zu leisten, die zwischen fünf und zehn Euro liegt.
Neu ist, dass diese Zuzahlung bei besonders preisgünstigen Arzneimitteln künftig entfallen kann. Das soll in 79 Gruppen der Stufe eins („identische Wirkstoffe“) möglich sein. Welche Medikamente das konkret sein werden, ist noch nicht bekannt. Sie sollen demnächst in eine 14-tägig zu aktualisierende Liste aufgenommen werden (im Internet unter www.gkv. info). Wolfgang Schmeinck, Vorsitzender des BKK-Bundesverbandes, erwartet „eine sehr dynamische Entwicklung“. Jetzt seien die Firmen am Zuge. Alsdann werden die Patienten ihre Ärzte unter Druck setzen, wo immer möglich Zuzahlungsfreies zu verschreiben, so die Kassen-Rechnung.
Weitere Informationen unter www.bkk.de/arzneimittel-festbetraege und www.bkk.de/ arzneimittel-zuzahlungsbefrei ung. NJ
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- Übersicht Festbegträge in der Standartpakchung: Arzneimittel-Festbeträge, Beschluß des Gremiums nach § 213 SGB V vom 11.05.2006, Inkrafttreten: 01.07.2006 (PDF-Datei 61 KB)
- Zuzahlungsbefreiungsgrenzen gemäß § 31 Abs. 3 SGB V, Beschluß des Gremiums nach § 213 vom 11.05.2006, Inkrafttreten: 01.07.2006 (PDF-Datei 124 KB)
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