POLITIK: Deutscher Ärztetag
TOP VI: Änderung der Geschäftsordnung – Offene Abstimmung


Hintergrund war eine Initiative auf dem 108. Deutschen Ärztetag in Berlin. Dort war der Vorstand der Bundesärztekammer gebeten worden, dem Ärztetag 2006 eine Änderung der Abstimmungsregeln zur Beschlussfassung vorzulegen. Nach der Geschäftsordnung erfolgt die Abstimmung auf den Ärztetagen in der Regel durch Handaufheben. „Auf Beschluss der Versammlung kann sie namentlich durch Aufruf der Abgeordneten oder schriftlich geheim erfolgen“, heißt es weiter in Paragraph 16. Das bedeutet: Die Mehrheit entscheidet, wann diese besonderen Abstimmungsverfahren angewandt werden. Das sei nach Ansicht der damaligen Antragsteller eine zu hohe Hürde, erläuterte Rechtsanwalt Horst Dieter Schirmer, Leiter der Rechtsabteilung von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung. Deshalb wurde ein niedrigeres Quorum vorgeschlagen. Es solle ausreichen, wenn mindestens ein Drittel der Versammlung namentliche oder geheime Abstimmung verlange.Wie im Bundestag müsse auch beim Ärztetag ausgeschlossen werden, dass Abgeordnete unter Druck gesetzt würden, sagte Dr. med. Karl-Heinz Müller, Westfalen-Lippe. Er beantragte eine weitergehende Änderung: Schon auf Antrag von mindestens zehn Delegierten müsse geheim abgestimmt werden. Die Parallele zum Bundestag trifft allerdings nicht ganz: Dort können zwar schon fünf Prozent der Mitglieder eine namentliche Abstimmung verlangen. Geheime Abstimmungen gibt es aber nur bei Wahlen, zum Beispiel bei der des Bundeskanzlers. Jede geheime Abstimmung könne für den einzelnen Delegierten als „Deckung“ dienen, beispielsweise gegenüber dem eigenen Verband, gab Dr. med. Alfred Möhrle, der frühere hessische Kammerpräsident, zu bedenken. Die Änderungen zielten auf eine „Pseudodemokratisierung“ und seien deshalb abzulehnen. Die Mehrheit sah es ähnlich. Die Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung wurden abgelehnt. Heinz Stüwe
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