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Aufklärungspflicht: Urteil zu „Robodoc“-OP


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klage einer Patientin abgewiesen, die bei einer computergestützten „Robodoc“-Hüftoperation eine operationsbedingte Nervschädigung erlitten hatte. Der BGH wies jedoch in dem Musterprozess grundsätzlich darauf hin, dass Patienten vor der Verwendung neuer medizinischer Verfahren unmissverständlich auf damit verbundene, noch nicht abschließend geklärte Risiken hingewiesen werden müssen. In dem verhandelten Fall wurde der Anspruch der Klägerin auf Schadenersatz verneint, weil sie vor der Operation über das Risiko einer Nervschädigung nach dem herkömmlichen Verfahren aufgeklärt worden war. TG
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