BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der BUB-Richtlinie in Anlage A „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“: Photodynamische Therapie (PDT) mit Verteporfin bei subfovealer CNV infolge pathologischer Myopie und bei rein okkulter CNV bei AMD vom 21. Februar 2006


I. In der Anlage A „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“ wird folgende Nummer angefügt
„11. Photodynamische Therapie (PDT) mit Verteporfin bei
1. subfovealer chorioidaler Neovas-
kularisation (CNV) aufgrund von pathologischer Myopie mit bestkorrigiertem Visus von mindestens 0,2 bei der ersten Indikationsstellung und einer Läsionsgröße von maximal 5 400 µm.
2. subfovealer okkulter CNV ohne klassischen Anteil aufgrund von altersabhängiger feuchter Makuladegeneration (AMD) mit bestkorrigiertem Visus von mindestens 0,2 bei der ersten Indikationsstellung und einer Läsionsgröße von maximal 5 400 µm sowie
c Verschlechterung mit Hämorrhagie bei CNV
oder
c Verschlechterung innerhalb der letzten drei Monate mit entweder
a) visuell: Verlust von mindestens fünf Buchstaben bzw. einer Zeile auf der ETDRS-Tafel
oder
b) anatomisch: Zunahme der Läsion um mindestens zehn Prozent.
Auszuschließen von der Therapie mit PDT sind Patienten mit einem Krankheitsbild gemäß Nr. 2, bei denen eine Läsionsgröße größer vier Papillenflächen und ein Visus größer oder gleich 0,4 vorliegen.“
II. Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 21.Februar 2006
Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende
Hess
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