AKTUELL
Dienstleistungsfreiheit: Gleiches Recht auch für Ärzte


Wer, wie die deutsche Bundesregierung, mehr Wettbewerb im Gesundheitssystem und mobile Patienten haben will, darf die Dienstleistungsfreiheit in Europa aus Sorge um den Fortbestand der gesetzlichen Krankenkassen nicht ausklammern.“ Diese Position vertrat der ehemalige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Prof. Dr. h.c. Siegbert Alber, bei einem Pressegespräch in Brüssel. Alber wertete die Herausnahme der Gesundheitsdienstleistungen aus der Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt als falsches Signal. Das EU-Parlament hatte sich im Februar dagegen ausgesprochen, den europäischen Markt für Gesundheitsberufe zeitgleich mit anderen Dienstleistungsmärkten zu liberalisieren.
„Aus juristischer Sicht ist dieser Schritt schwer nachvollziehbar, denn auch Ärzte und Zahnärzte genießen für die grenzüberschreitende Ausübung der Heilkunde Dienstleistungsfreiheit nach dem EG-Recht“, so Alber. Der Jurist sprach sich dafür aus, in einer eigenständigen Richtlinie für Gesundheitsdienstleistungen neben Fragen der Kostenerstattung auch die Anbieterseite zu regulieren. Hierzu gehöre, bürokratische Hürden zu beseitigen, mit denen nationale Behörden versuchten, die Berufsausübung ausländischer Ärzte, Zahnärzte oder Pflegekräfte zu behindern. Auch müssten Gewährleistungsansprüche nach Auslandsbehandlungen geregelt werden. „Eine Richtlinie, die nur darauf abzielt, die Patientenmobilität zu fördern, hätte reinen Placebo-Charakter“, sagte Alber. Die EU-Kommission will bis Ende 2006 einen Entwurf für eine sektorale Richtlinie vorlegen. ps
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.