AKTUELL
Geweberichtlinie: Einstimmiger Protest


Nach den Plänen des Gesundheitsministeriums fallen künftig
auch Hornhauttransplantate unter das Arzneimittelgesetz.
Foto: ddp
Das BMG überarbeitet zurzeit die Pharmabetriebsverordung und unterstellt damit nahezu alle menschlichen Zellen und Gewebe dem Arzneimittelgesetz. „Kliniken, die Herzklappen, Knochenmarkzellen, Augenhornhäute oder anderes Gewebe zu Transplantationszwecken entnehmen, konservieren und zur Transplantation abgeben, würden damit zu pharmazeutischen Unternehmen oder externen Betriebsstätten von diesen“, kritisierten die Verbände. Dieser Ansatz gehe über die EU-Geweberichtlinie hinaus.
Dr. Martin Walger von der DKG wies darauf hin, dass die heutige Entnahmepraxis weder Qualitätsmängel aufweise noch Sicherheitsdefizite aufgetreten seien. Er verdeutlichte, dass die Kliniken nach dem aktuellen Gesetzentwurf mit massiven Verschärfungen der baulichen und organisatorischen Anforderungen rechnen müssten. Dies sei für die meisten Krankenhäuser nicht zu finanzieren. Walger bezifferte die Kosten für eine Umsetzung der BMG-Pläne bundesweit mit Hunderten Millionen Euro. hil
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