ArchivDeutsches Ärzteblatt27/2006Geschichte der Medizin: Erhaltung des ärztlichen Berufsethos
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...
LNSLNS Die Prognose des Medizinhistorikers Paul Unschuld kündigt einen Paradigmenwechsel im Selbst- und Fremdverständnis des Arztberufs an, der ohne Vergleich in der Medizingeschichte ist. Die enorme Gefahr einer ökonomisch-dirigistischen Umfunktionierung des so genannten Gesundheitswesens durch mächtige (wirtschafts-) politische Interessengruppen zu verdeutlichen, ist ein Verdienst des Artikels . . . Nicht zustimmen kann ich Herrn Unschulds Ansicht, dass aus der „Ambivalenz“ der Medizin zwischen Lebensrettung und „den Tod vorzeitig herbeizuführen“ (sic!) schon sehr früh die Notwendigkeit zu „selbst erklärter Pflichtenlehre“ erwachsen sei. Die unreflektierte Heranziehung der Abtreibung als Beispiel für medizinische Fähigkeiten zu „Dienstleistungen“ (die Medizin habe sich hier „immer schon als Dienstleister bewährt“) widerspricht eklatant dem Gebot des hippokratischen Eids („Ich werde keiner schwangeren Frau ein Abtreibungsmittel geben“). Nicht nur während der dunklen Periode der NS-Zeit, auch seither gibt es wieder – unter anderen ideologischen Vorzeichen – vielfältige Bestrebungen, die Kernsätze dieses „Grundgesetzes“ der ärztlichen Ethik für fremdnützige oder utilitaristisch begründete Ziele zu relativieren oder ganz aufzuheben. Gerade im Verwirrspiel der staatlichen so genannten Gesundheitsreformen muss umso mehr gelten, jeglichen Anfängen einer schleichenden Entwertung des ärztlichen Berufsethos – seien sie unbedacht oder sogar gewollt formuliert – entschieden zu widerstehen.
Prof. (em.) Dr. med. Otto P. Hornstein, Danziger Straße 5,
91080 Uttenreuth

Fachgebiet

Zum Artikel

Der klinische Schnappschuss

Stellenangebote