EDITORIAL
Psychotherapie-Richtlinien/Gesprächstherapie: Verfahren oder Methode?


Mit der Frage, welche Auswirkung die geänderten Psychotherapie-Richtlinien nun auf die Entscheidung zur sozialrechtlichen Zulassung der Gesprächspsychotherapie (GT) haben wird, setzt sich die BPtK allerdings nicht auseinander. Ein Vorgehen, dass die Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspsychotherapie e.V. (GwG) „bedauerlich“ findet. Die Fachgesellschaft glaubt nämlich, dass der G-BA gerade jetzt die Richtlinien geändert habe, um die GT nicht als GKV-Verfahren zulassen zu müssen. Das Verfahren besitzt die Anerkennung des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie (WBP) zur vertieften Ausbildung – eine Empfehlung zur sozialrechtlichen Zulassung. Die GwG glaubt weiter, dass die neuen Richtlinien die „Möglichkeit schaffen sollen, um das Verfahren zu einer „Methode von Psychoanalytikern und Verhaltenstherapeuten abzuwerten“.
Ohne zu viel hineininterpretieren zu wollen: Bei der Pressekonferenz zur Vorstellung des G-BA-Beschlusses hat der Vorsitzende Dr. Rainer Hess noch einmal betont, dass die Empfehlungen des WBP für den G-BA „nicht bindend“ seien. Bei der GT hängt die Entscheidung davon ab, ob sie als eigenständiges „Verfahren“ eingestuft wird, das die Bandbreite zur Behandlung der drei Anwendungsbereiche besitzt, oder als „Methode“ beziehungsweise „Zusatzqualifikation“. In den G-BA-Beschluss wurde jedenfalls ein weiterer Passus aufgenommen: „Methoden, die nicht die geforderte Bandbreite besitzen, können zwar auch GKV-Leistung werden, aber nur, wenn sie von Therapeuten angewendet werden, die in einem breit angelegten Verfahren ausgebildet sind“ – möglicherweise in weiser Voraussicht. Petra Bühring
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