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Kurzzeitverträge: Signal an den Nachwuchs


Auch für die Delegierten des Sächsischen Ärztetages Ende Juni in Dresden hatte der Abschluss einen bitteren Beigeschmack – trotz aller Freude darüber, dass es überhaupt zu einem arztspezifischen Tarifvertrag gekommen ist. Das Ärzteparlament hat Nachbesserungen für die neuen Bundesländer gefordert. „Wir werden sonst einen Exodus erleben“, warnte Prof. Dr. med. Jan Schulze, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer.
Nun kann man vieles kritisieren, fordern und beschließen. Die Anträge werden abgeheftet und verstauben irgendwann – zumindest besteht die Gefahr. Der Sächsische Ärztetag hat nun konkrete Maßnahmen beschlossen, um gegen inakzeptable Arbeitsbedingungen junger Kollegen vorzugehen, und will so dem Nachwuchs den Rücken stärken. Nicht nur die unangemessene Vergütung macht nämlich jungen Ärzten das Leben schwer. Zu beobachten ist mehr und mehr eine Tendenz zu kurzen und ultrakurzen Verträgen für Assistenzärzte – zum Teil reduziert auf ein Vierteljahr. Ausbeutung und Erpressung sind passende Begriffe für ein derartiges Verhalten in den Krankenhäusern.
Der Sächsische Ärztetag hat nun ausdrücklich festgestellt, dass solche Verträge der Berufs- und Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer widersprechen. Die Weiterbildungsbefugnis sei in solchen Fällen der Laufzeit der Verträge anzupassen oder sogar zu entziehen. „Sonst sind wir ein zahnloser Tiger“, betonte Ehrenpräsident Prof. Dr. med. Heinz Diettrich.
Der Beschluss ist ein wichtiges Signal an junge Ärzte in Sachsen, dass sich die Kammer für sie stark macht. Ein konsequentes und mutiges Signal, das hoffentlich auch bei den anderen Landesärztekammern ankommt. Dr. med. Birgit Hibbeler
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