ArchivDeutsches Ärzteblatt28-29/2006Ambulante Vergütung: Gebührenordnung in Euro

POLITIK

Ambulante Vergütung: Gebührenordnung in Euro

Maus, Josef

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LNSLNS Die niedergelassenen Ärzte können sich auf drei Dinge freuen: über das Ende der Budgetierung, eine Gebührenordnung in Euro und die Verlagerung des Morbiditätsrisikos auf die Krankenkassen. Auch das Übermaß an Bürokratie in den Praxen soll zurückgedrängt werden.
Zur Honorarreform: Die Eckpunkte sehen für Haus- und Fachärzte Pauschalvergütungen „in überschaubarer Zahl“ vor, die nach unterschiedlichen Systematiken ausgestaltet und „mit wenigen erforderlichen Einzelleistungsvergütungen kombiniert“ werden sollen. Die Mengensteuerung erfolgt über Abstaffelungen. Die Anbindung der Honorare an die Einnahmen der Krankenkassen wird beendet, das heißt: Mehrleistungen aufgrund der Morbidität der Versicherten sollen zusätzlich vergütet werden. Die Budgetierung entfällt damit – allerdings erst zum 1. Januar 2009.
Nach den Vorstellungen der Regierung sollen Rahmenvorgaben zur Ausgestaltung der Euro-Gebührenordnung gemacht werden. Man will auf betriebswirtschaftlicher Basis bundeseinheitliche Bewertungsgrundlagen und Orientierungswerte (in Euro) ermitteln. Diese Orientierungswerte sollen jährlich angepasst werden – etwa um die allgemeine Kostenentwicklung. Daraus resultiert ein Bundes-Preisniveau für ärztliche Leistungen, das die Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen auf Landesebene mit für alle Kassenarten geltenden Zu- oder Abschlägen modifizieren können. Damit sollen regionale Besonderheiten berücksichtigt werden. Die Zu- und Abschläge dürfen allerdings nicht nach Arztgruppen differenziert werden, damit das bundeseinheitliche Preisniveau nicht unterlaufen werden kann. Regionale Honorarverteilungsverträge wird es nicht mehr geben.
Aus dem einheitlichen Bundes-Preisniveau und den regionalen Zu- und Abschlägen ergibt sich die neue Euro-Gebührenordnung. Diese ist den Ärzten vorab bekannt zu geben, sodass die Niedergelassenen prinzipiell Kalkulationssicherheit haben. In welchem Umfang die Vergütung der Leistungen abgestaffelt wird, hängt von den Fixkosten einer (Standard-)Praxis ab. Auch diese werden bundeseinheitlich ermittelt.
Mit der Erarbeitung der neuen Gebührenordnung will die Regierung ein externes Institut beauftragen lassen. Die Entscheidung über die neue Gebührenordnung trifft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) – oder letztlich das Bundesgesundheitsministerium, falls der G-BA zu keinem Beschluss käme.
Die Vorstellungen der Regierung zur neuen Honorarsystematik für die niedergelassenen Ärzte stimmen in weiten Teilen mit einem Konzept überein, das die Kassenärztliche Bundesvereinigung kürzlich vorgelegt hat (dazu DÄ, Heft 27/2006). Einen Beschluss dazu gibt es jedoch noch nicht. Das Konzept ist am 7. Juli erstmals von der KBV-Vertreterversammlung beraten worden (dazu Seite eins in diesem Heft). Josef Maus

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