Versicherungen
Gesetzliche Krankenversicherung: Trotz Rentenbezug beim Ehepartner mitversichert?


Wer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und die Vorversicherungszeit (für die Zeit vom Beginn der Erwerbstätigkeit bis zum Rentenantrag muss für mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraums ein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz bestanden haben) für eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner erfüllt, bei dem löst die Pflichtversicherung als Rentner die bisherige Familienmitversicherung ab. Die Höhe der Rente ist dann bedeutungslos. Auch eine Minirente weit unterhalb von 350 Euro monatlich hat die Pflichtversicherung zur Folge. Verbunden damit ist die eigene Beitragspflicht, wobei Beiträge von der Rente zu zahlen sind und gegebenenfalls noch von Versorgungsbezügen. Alle anderen Einnahmen des Rentners, zum Beispiel Einkünfte aus Miete, Verpachtung oder auch Kapitaleinkünfte, bleiben beitragsfrei.
Erfüllt ein Rentner nicht die für eine Pflichtversicherung erforderliche Vorversicherungszeit, dann kommt es für seinen weiteren Versicherungsschutz auf die Höhe der Rente an. Liegt das Gesamteinkommen des Rentners trotz Rentenbezug weiterhin nicht über 350 Euro, bleibt es bei der bisherigen kostenfreien Mitversicherung beim Ehepartner. Wird der Grenzwert überschritten, so endet die Familienversicherung, und der Rentner kann seinen Krankenversicherungsschutz bei seiner Krankenkasse auf eigene Initiative weiter führen. Diese freiwillige Versicherung ist dann aber auch mit eigenen Beitragsleistungen verbunden. WB
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