

Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen, die Behandlungskosten der ärztlichen Homöopathie übernehmen, ist seit Mai auf mehr als 50 gestiegen. Dies teilte der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) mit. Bei den Krankenkassen, die Verträge zur Integrierten Versorgung (IV) abgeschlossen haben, handele es sich bislang aber ausschließlich um kleinere Betriebs- und Innungskrankenkassen. Dagegen fehlten die AOK und die Ersatzkassen. Nach DZVhÄ-Angaben wird mit einigen von ihnen aber über einen Beitritt zum IV-Vertrag verhandelt.
Für die Mitglieder der Kassen mit IV-Vertrag werden die Kosten der homöopathischen Leistungen bei einem Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ übernommen. Die verordneten homöopathischen Arzneimittel müssen die Patienten jedoch weiterhin aus eigener Tasche zahlen. Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr. afp
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.