

Wer sein Cabrio/Motorrad über den Winter abmeldet, verliert nicht den Versicherungsschutz, betont ein Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. In der beitragslosen Zeit gelte die Teilkaskoversicherung weiter, wenn das Fahrzeug in der Garage oder auf eingefriedetem Grundstück abgestellt werde. Auch bei Diebstahl/Brand zahle die Versicherung. rco
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