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Embryonale Stammzellforschung: Verantwortung zeigen


Demnach soll mit Beginn kommenden Jahres die Förderung der Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen mit Mitteln aus dem europäischen Haushalt grundsätzlich erlaubt sein, eine finanzielle Unterstützung der verbrauchenden Embryonenforschung jedoch nicht. Hierzu wird die EU-Kommission eine entsprechende rechtsverbindliche Erklärung als Ergänzung zum 7. Forschungsrahmenprogramm (7. FRP) verfassen.
Letztlich bleibt somit alles weitgehend beim Alten. Denn schon heute ist es möglich, mit EU-Geldern europäische Projekte, bei denen die Wissenschaftler mit embryonalen Stammzellen forschen, zu fördern. Für neun solcher Vorhaben gab es in den vergangenen Jahren nach strenger ethischer Einzelfallprüfung bereits grünes Licht. Dieser Verantwortung muss sich die EU auch in Zukunft stellen, um das Forschungsfeld nicht durch Skandale à la Hwang in Misskredit zu bringen.
Aus Sicht der deutschen Bundesregierung wäre es zwar konsequenter gewesen, nicht auf den Kompromiss im Ministerrat einzuschwenken und sich stattdessen weiterhin für ihre ursprüngliche Forderung einzusetzen, für embryonale Stammzellforschung keine Forschungsgelder aus dem EU-Haushalt und somit auch deutsche Steuermittel zu verwenden. Damit aber hätte die politische Einigung über das 7. FRP, das weit mehr als nur die Förderung von Forschungsprojekten an menschlichen Stammzellen umfasst, insgesamt auf der Kippe gestanden.
Aus dem Kompromiss jetzt allerdings übereilt den Schluss zu ziehen, dass das deutsche Embryonenschutzgesetz im Interesse einer völligen Forschungsfreiheit umgeschrieben werden muss, nur damit deutsche Wissenschaftler nicht den Anschluss an die internationale Elite verlieren, ist sicherlich der falsche Weg. Denn nach wie vor besteht das Dilemma der embryonalen Stammzellforschung darin, dass sich hiermit mehr Hoffnungen als Erfolge verknüpfen. Petra Spielberg
Garmann, Wolfgang
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