

Beruf und Pflege eines Angehörigen sollen künftig besser vereinbart werden können. Foto: Klaus Rose
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat mehr Rechte für die Angehörigen von Pflegebedürftigen gefordert. Nach Vorstellungen des SoVD soll es künftig einen gesetzlichen Anspruch auf eine berufliche Auszeit oder eine vorübergehende Verringerung der Arbeitszeit für pflegende Berufstätige geben. Der Verband hat einen entsprechenden Entwurf für ein Pflegezeitgesetz vorgelegt.
Dem Gesetzentwurf zufolge soll ein Arbeitnehmer bis zu sechs Monate unbezahlt freigestellt werden können. Eine einmalige Verlängerung für weitere sechs Monate soll außerdem möglich sein. Die Zeit kann nach Vorstellung des Verbandes zur Pflege, zur Organisation einer professionellen Versorgung oder zur Sterbebegleitung genutzt werden. In dem Entwurf geht der SoVD über die Definition von Pflegebedürftigkeit hinaus, die die Pflegeversicherung vorsieht. Diese sei zu eng, da sie nur Patienten erfasse, deren Einschränkungen mindestens über sechs Monate bestünden. Unfallopfer, Senioren nach Reha-Maßnahmen, Sterbende und Demenzkranke würden so nicht angemessen berücksichtigt.
Der Verband will nun das Gespräch mit den Fraktionen des Bundestages suchen und sich für ein derartiges Gesetz stark machen. BH
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