

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) lehnt jede Beteiligung an Verhören ab, die die Menschenwürde verletzen könnten. Die ethischen Richtlinien der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen seien hier eindeutig. Deutsche Psychologen dürfen demnach weder als Berater noch direkt an Verhören teilnehmen, bei denen die Menschenwürde nicht garantiert ist.
Hintergrund der Erklärung ist eine Auseinandersetzung über die Beteiligung an Verhören durch die US-Armee. Weil amerikanische Ärzte und Psychiater sich dieser verweigern, sucht die Armee Ersatz bei den Psychologen. Deren Berufsverband „American Psychological Association“ hatte im vergangenen Jahr eine Erklärung verabschiedet, nach der Psychologen zwar nicht aktiv foltern oder Gefangene erniedrigen dürfen. Zugleich sei es aber ethisch vertretbar, als Berater bei Verhören mitzuwirken, wenn diese der nationalen Sicherheit dienten.
Der BDP verwies darauf, dass die amerikanischen Kollegen in ihren ethischen Richtlinien eine Verantwortung nicht nur gegenüber dem Einzelnen, sondern auch gegenüber der Gesellschaft verankert hätten. Darauf könnten sich die Befürworter einer Beteiligung an Verhören stützen. Demgegenüber hätten die europäischen Psychologenverbände in ihren Ethik-Richtlinien bewusst auf eine Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft verzichtet. kna
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.