

G-BA-Vorsitzender Rainer Hess: Künftig soll der Bundesausschuss hauptamtliche Mitglieder haben. Foto: G-BA
KVen müssen sich neu definieren
Auch die Existenz der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) wird in den Eckpunkten nicht infrage gestellt. Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. med. Andreas Köhler, zeigt sich zufrieden, dass die Politik zumindest die „unverzichtbare Rolle der KVen für die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung anerkennt“. So dürfen nach den Eckpunkten künftig auch KVen Vertragspartner bei Integrationsverträgen sein. Ein Wermutstropfen aber bleibt: So bezeichnen die Koalitionäre den Sicherstellungsauftrag und die Qualitätssicherung als Hauptaufgaben der KVen. „Es ist keine Rede mehr von ärztlicher Selbstverwaltung oder gar Interessenvertretung“, kritisiert der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. med. Kuno Winn. Die KBV müsse sich jetzt klar definieren.
Neu definieren muss sich auch
die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Die Zahl der Kassen soll deutlich verringert werden, weil die Koalitionäre den Weg für kassenartenübergreifende Fusionen frei machen wollen.
Der Trend zur Zentralisierung ist auch an einem weiteren Vorhaben abzulesen: Eine gemeinsame Dachorganisation soll die Kassen innerhalb der Selbstverwaltung vertreten. Zeitliche und organisatorische Abläufe in den Kassenverbänden werden so gestrafft, hofft die Politik. Entscheidender aber ist, dass Union und SPD der GKV ihr wichtigstes wettbewerbliches Steuerungsinstrument nehmen wollen – die kassenindividuelle Gestaltung des Beitragssatzes. Künftig soll das Parlament den Beitragssatz für alle Kassen einheitlich festlegen. Damit kann der Gesetzgeber selbst an der Lohnnebenkostenschraube drehen – je nachdem, wie es die politische Großwetterlage erfordert. Samir Rabbata
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