

Die Abrechnung von Laborleistungen soll geändert werden.
Die KBV wird Konzepte für eine EBM-Laborreform vorbereiten.
Foto: Peter Wirtz
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat einem Vorschlag des Vorstands zugestimmt, Konzepte für eine EBM-Laborreform sowie den Aufbau eines Kompetenzzentrums Labor zu entwickeln und bis 2009 umzusetzen. Damit gab sie der KBV-Spitze grünes Licht dafür, mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen ein Verfahren für die zügige Neuaufnahme von Laboruntersuchungen in den Leistungskatalog zu vereinbaren.
Sobald dies geschehen ist, sollen sämtliche vertraglich vereinbarten Gebührenordnungspositionen für „ähnliche Untersuchungen“ des Kapitels 32 im EBM gestrichen werden. Darüber hinaus wird die Kassenärztliche Bundesvereinigung ein Konzept für die Abrechnung akut vorzunehmender Laboruntersuchungen erarbeiten, mit dem es jedem Vertragsarzt möglich sein soll, diese Leistungen in seiner Praxis durchzuführen (Präsenzlabor).
In Zukunft könnte außerdem ein Kompetenzzentrum der KBV beziehungsweise der Kassenärztlichen Vereinigungen die sachgerechte Erbringung und Abrechnung von Laborleistungen kontrollieren.
Nach Angaben des Berufsverbandes Deutscher Laborärzte beruhen nahezu 70 Prozent aller ärztlichen Diagnosen auf Laboruntersuchungen. Ob eine noch stärkere „Industrialisierung“ der Branche sinnvoll ist oder wieder eine stärkere Individualisierung der Leistungen, ist umstritten. Rie
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