BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Bekanntmachungen: Beschluss zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) durch den Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 115. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) mit Wirkung zum 1. Oktober 2006 – Teil C


06332 Photodynamische Therapie(n) mit Verteporfin gemäß den Beschlüssen des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen bzw. des Gemeinsamen Bundesausschusses, einschließlich Sachkosten mit Ausnahme von Verteporfin
Obligater Leistungsinhalt
– Fluoreszenzangiographie(n),
– Beurteilung des zentralen Fundus,
– Untersuchung mit der Spaltlampe,
– Aufklärung des Patienten,
– Vorbereitung und Applikation von Verteporfin,
– Berechnung und Einstellung des Areals,
– Laserbeleuchtung,
– Nachbetreuung,
– Lichtschutzmaßnahmen,
Fakultativer Leistungsinhalt
– Nachfolgende fluoreszenzangiographische Untersuchung(en) bei akuter Visusverschlechterung,
– Tonometrie,
einmal im Behandlungsfall 5 985 Punkte
Die Berechnung der Leistung nach der Nr. 06332 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V voraus.
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