

Es kommt immer wieder vor, dass private Krankenversicherungen ihre Versicherten auf Mängel der Arztrechnung hinweisen. In einem Fall hatte ein Orthopäde eine Versicherung verklagt, weil diese einige zweifelhafte Positionen auf den von ihm gestellten Rechnungen nicht begleichen wollte. Nach einigem Hin und Her bezahlte die Versicherung und entschuldigte sich beim Versicherten. Das genügte dem Arzt nicht. Er klagte, weil er das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und seinem Patienten aufs Schwerste beschädigt sah, und bezichtigte die Versicherung der Ehrverletzung. Er verlangte Schadenersatz sowie eine schriftliche Erklärung, dass die Versicherung ein derartiges Verhalten zukünftig unterlasse. Das Gericht wies die Klage ab (Az.: 8 U 4256/05 Oberlandesgericht München). rco
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