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Psychotherapie: Richtlinien beanstandet
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Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) über eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinien vom 20. Juni beanstandet. Er kann somit nicht in Kraft treten. Das BMG kritisiert es als „nicht verhältnismäßig“, dass der G-BA als Schwellenkriterium für die Zulassung neuer Psychotherapieverfahren den Nutzennachweis für mindestens die drei häufigsten psychischen Erkrankungen gefordert hat.
Darüber hinaus habe der G-BA die erheblichen Bedenken der Bundespsychotherapeutenkammer gegenüber der Eignung des Schwellenkriteriums „Versorgungsrelevanz“ für die Zulassung neuer Verfahren nicht ausräumen können. Bei der Definition der Versorgungsrelevanz werde ausschließlich auf die Häufigkeit psychischer Erkrankungen abgehoben, nicht aber auf Parameter wie Schweregrad, Prognose, sozialmedizinische und gesundheitsökonomische Folgen einer psychischen Erkrankung. Bei der Ausrichtung auf die Krankheitshäufigkeit blieben Verfahren unberücksichtigt, die zwar hochwirksam seien, aber nur ein begrenztes Indikationsspektrum abdeckten.
Bei der Gesprächspsychotherapie, die auf die sozialrechtliche Zulassung wartet, geht das BMG davon aus, dass die laufende Bewertung noch auf der Grundlage der alten Psychotherapie-Richtlinien abgeschlossen wird. PB
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