

Die Partner der Bundesmantelverträge haben die nachfolgenden Änderungen der Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV beschlossen. Die Änderungen betreffen die Regelungen im Anhang 7 (Konstanz der Qualität von Screening-Mammographieaufnahmen). Sie sind rückwirkend zum 21. Oktober 2005 in Kraft getreten. Nachdem nunmehr das Unterschriftenverfahren abgeschlossen ist, werden die Änderungen im Folgenden bekannt gemacht.
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