

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Richtlinie zur Auswahl, Umfang und Verfahren bei Qualitätsprüfungen im Einzelfall nach § 136 Abs. 2 SGB V („Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung“) am 18. April 2006 beschlossen. Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Die Veröffentlichung der Richtlinie erfolgte am 21. Juli 2006 im Bundesanzeiger.
Diese Richtlinie kann auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses (www.g-ba.de) eingesehen werden.
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