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Randnotiz: Kategorischer IGeL-Imperativ


Nur therapeutische Maßnahmen, von denen man überzeugt ist und die man für sich selbst oder seine Familienangehörigen in Anspruch nehmen würde, sollte man seinen Patienten als Selbstzahler-Leistung anbieten, lautet der IGeL-Imperativ. Damit das in der Praxis gut umgesetzt werden kann, fand parallel zur Ethik im Raum Adelheid ein Workshop für Helferinnen statt; dort gab es konkrete Tipps für den erfolgreichen und systematischen Verkauf von IGeL-Leistungen.
Bei andauernder Budgetierung scheint für viele Ärzte der Weg in die Selbstzahler-Medizin unvermeidlich. Angebote aus der Komplementärmedizin, insbesondere aus der Homöopathie, gehören zu den Topsellern der Branche – dies ergab eine nicht repräsentative gesundheitsökonomische Studie zu Art und Umfang von IGeL in den Arztpraxen. Diesbezüglich warnte Prof. Dr. med. Edzard Ernst, Leiter der Abteilung für Komplementärmedizin an der Universität Exeter (England), vor allzu sorglosem Umgang. Die Risiken einer komplementärmedizinischen Therapie würden vielfach falsch eingeschätzt. Er plädierte beim IGeL-Kongress für gleiche Standards bei der Überprüfung der Wirksamkeit von Schul- und Komplementärmedizin.
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