

Die Krankenhausbudgets für das Jahr 2007 dürfen in den alten Bundesländern nicht mehr als 0,28 Prozent und in den neuen Bundesländern nicht mehr als 1,05 Prozent steigen. Dies geht aus der Veränderungsrate der Grundlohnsumme hervor, die das Bundesgesundheitsministerium am 15. September bekannt gegeben hat. Unter anderem wegen der Mehrwertsteuererhöhung und den tariflichen Lohnsteigerungen der Ärzte werden die tatsächlichen Kostensteigerungen der Krankenhäuser aller Voraussicht nach deutlich höher liegen. JF
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