RECHTSREPORT
Kein doppelter Aufwand: Anästhesist kann keine weitere Vergütung beanspruchen


Im entschiedenen Fall verweigerte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) einem Anästhesisten Vergütungen nach Nummer 273 EBM in den Fällen, in denen er eine Infusion über einen Zugang eingebracht hatte, der am selben Tag bereits für eine Dialysebehandlung gelegt worden war. Die Vergütung nach 273 setzt nach Auffassung der KV einen Zugang voraus. Dessen Anbringung sei aber schon durch das Honorar für die Dialyse abgegolten.
Das BSG hat sich dieser Auffassung angeschlossen. Der bekannte Abrechnungsausschluss regele nicht nur den Fall der sogenannten Spezialität, bei der ein Leistungstatbestand notwendigerweise zugleich mit einem anderen erfüllt wird. Darüber hinaus erfasst sei die Konstellation, dass eine Leistung im Zuge einer anderen typischerweise miterbracht wird und der für sie erforderliche Aufwand hinter dem für die andere Leistung zurücktritt. (Urteil vom 22. März 2006, Az.: B 6 KA 44/04 R) Be
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