

BONN. Frauen, die sich Ende der 70er Jahre in der DDR durch eine Anti-D-Immunprophylaxe mit
Hepatitis C infiziert haben, sollten nach Ansicht des Petitionsausschusses des Bundestags vom Bund
entschädigt werden. Die Ausschußmitglieder hatten sich einstimmig dafür ausgesprochen, daß die Betroffenen
nicht nur von den Ländern, sondern auch vom Bund finanzielle Unterstützung erhalten. Das teilte der
Petitionsausschuß Ende Januar mit. Viele der Frauen seien durch das verseuchte Serum schwer geschädigt
worden. Die Opfer litten unter Leberfunktionsstörungen und anderen gesundheitlichen sowie psychischen
Problemen. Über den Vorschlag des Petitionsausschusses muß nun der Bundestag abstimmen. Die
Bundesregierung argumentierte bisher, die Entschädigung sei Ländersache. Die betroffenen Frauen gelten
bislang als Impfgeschädigte und erhalten Leistungen nach dem Bundesseuchengesetz. Im Zuge der Anti-DImmunprophylaxe hatten rund 6 700 Frauen verseuchte Immunglobuline erhalten. afp/HK
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