POLITIK
Gesundheitsreform: Warnung vor einer „2-Klassen-Reha“
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Gute Nachrichten
für geriatrische
Reha-Einrichtungen:
Nach dem Willen
der Bundesregierung
erhalten sie
eine Sonderrolle.
Foto: Becker & Bredel
Morgens Fango, abends Tango: Nach diesem Motto wurde viele Jahre in manchen Rehabilitationseinrichtungen „gekurt“. Doch das ist längst vorbei. Die Reha-Branche ist angeschlagen. Sowohl die Zahl Anträge als auch die der Bewilligungen von Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation zulasten der Rentenversicherungsträger, des größten Kostenträgers in diesem Bereich, sind seit Jahren rückläufig. Der Krankenstand ist auf einem Rekordtief, viele Arbeitnehmer scheuen sich aus Angst um ihren Job, Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Die Krankenkassen – ebenfalls Kostenträger für Leistungen zur medizinischen Rehabiliation, unter anderem bei Rentnern – stehen unterdessen in der Kritik, ihre Patienten in kostengünstige Einrichtungen zu lotsen, ohne auf die Qualität zu achten. Von Billig-Reha und Preis-Dumping ist die Rede. Vielleicht hatte da manch ein Klinik-Betreiber Hoffnung geschöpft, als im Koalitionsvertrag explizit die Rolle der medizinischen Rehabilitation hervorgehoben wurde. Der Grundsatz „Prävention und Rehabilitation vor Pflege“ müsse weiter gestärkt werden, hatten Union und SPD postuliert.
Auch in den Eckpunkten sowie in den Arbeitsentwürfen zur Gesundheitsreform widmet sich die Bundesregierung der Rehabilitation. Im Fokus steht dabei allerdings die geriatrische Reha: Sie soll von einer Ermessens- in eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umgewandelt werden, sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Diese Entscheidung wird unter anderem von der Bundesarbeitsgemeinschaft klinisch-geriatrischer Einrichtungen ausdrücklich begrüßt. Die Ausgaben für die geriatrische Rehabilitation nach § 111 SGB V würden dann künftig anders als die bisherigen Ermessensleistungen im Risikostrukturausgleich berücksichtigt. So wären nicht die Krankenkassen, die besonders viele solcher Behandlungen genehmigen und bezahlen, „die Dummen“. Wie die geriatrische Reha sollen auch Mutter/Vater-Kind-Leistungen zu Pflichtleistungen werden.
Kritik an den Plänen der Bundesregierung kommt nun aber von den Spitzenverbänden der Leistungserbringer der medizinischen Rehabilitation – darunter die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED) und der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK). „Es besteht die Gefahr einer 2-Klassen-Reha“, kritisierte Dr. jur. Stefan Fuhrmann, Rechtsanwalt und Justiziar der DEGEMED, beim Deutschen Reha- und Pflegerechttag in Berlin. Die indikationsbezogene Rehabilitation, also beispielsweise orthopädische, neurologische oder kardiologische Maßnahmen, wäre Fuhrmann zufolge eindeutig benachteiligt, denn sie soll Ermessensleistung bleiben. Zudem wies Fuhrmann darauf hin, dass der Begriff „geriatrisch“ unscharf sei.
In einem gemeinsamen Positionspapier fordern die Spitzenverbände deshalb, ausnahmslos alle Rehabilitationsleistungen in eine Pflichtleistung der Krankenkassen umzuwandeln und in den Risikostrukturausgleich mit einzubeziehen. Nur so könne verhindert werden, dass die Grundsätze „Rehabilitation vor Pflege“ und der „Vorrang der besonderen Belange behinderter und chronisch kranker Menschen“ auf einzelne Bereiche beschränkt blieben.
Zudem berge der geplante Gesundheitsfonds die Gefahr, dass indikationsbezogene Leistungen nicht mehr oder lediglich in einem deutlich geringeren Umfang bezahlt würden. Die Kassen stünden unter einem zunehmenden „Beitragssatzdruck“.
Die Reha-Spitzenverbände begrüßen in ihrem Papier unterdessen die geplante Einbeziehung der Pflegeversicherung in die integrierte Versorgung, lehnen es jedoch ab, Pflegeheime mit der Durchführung ambulanter und stationärer Reha-Leistungen zu beauftragen; denn dadurch würden unnötige Doppelstrukturen geschafffen.
Als unabdingbar bezeichnen die Verbände eine ausreichende Vergütung von Maßnahmen der internen und externen Qualitätssicherung (QS) der Rehabilitation. Namentlich der BDPK beklagt, dass die Kostenträger, insbesondere die GKV, QS-Maßnahmen nicht adäquat in der Bezahlung berücksichtigten. Der Gesetzgeber könne QS nicht zur Pflicht im Bereich Reha erklären, ohne die Finanzierung zu regeln.
Dr. med. Birgit Hibbeler
Das vollständige Positionspapier der Reha-Spitzenverbände im Internet: www.aerzteblatt.de/plus4006
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