BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Mitteilungen: Vereinbarung zur Aufteilung des Aufschlages für den organisatorischen Overhead gemäß Abs. 6 der Bundesempfehlung nach § 86 SGB V zum Mammographie-Screening-Programm vom 1. 1. 2004


Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben in einer „Vereinbarung zur Aufteilung des Aufschlages für den organisatorischen Overhead gemäß Abs. 6 der Bundesempfehlung nach § 86 SGB V zum Mammographie-Screening-Programm vom 1. 1. 2004“ die Absichten der Partner der Bundesempfehlung konkretisiert und die Aufteilung der über den Aufschlag zur Verfügung gestellten Mittel geregelt. Die Vereinbarung findet rückwirkend Anwendung für den Zeitpunkt, ab dem Gebührenpositionen des Kapitels 1.7.3 „Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening“ des EBM abgerechnet worden sind. Die Vereinbarung ist im Internet abrufbar unter www.kbv.de/qs/Mammographie-Screening.html.
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