POLITIK: Kommentar
Wettbewerbsfähigkeit: Was ist das, Frau Schmidt?


Dr. med. Till Spiro
„Dies ist kein Wettbewerb“ müsste die entsprechende Themenunterschrift heißen: Ungeachtet des wettbewerbshindernden Charakters von Mono- und Oligopolen strebt das GKV-WSG eine Reduktion der Zahl von Krankenkassen an und zwingt die Kassenverbände in einen vom Gesundheitsministerium kontrollierten Bundes-Spitzenverband. Gleichförmige Mittelzuweisungen aus dem Gesundheitsfonds und das Einprozentlimit bei Zusatzbeiträgen missachten die bisherige Konkurrenz um den günstigsten Beitragssatz. Noch wettbewerbsfeindlicher ist das gesetzlich vorgesehene Verbot für Kassenärztliche Vereinigungen, sich an der hausarztzentrierten und der integrierten Versorgung zu beteiligen, denn damit werden ausgerechnet die erfahrensten und potentesten Akteure vom Markt ferngehalten und die vertragswilligen Ärzte ihres faire Bedingungen garantierenden Interessenvertreters beraubt.
„Dies ist keine Transparenz“ sollte an der hierzu passenden Stelle stehen: Denn schon die detailverliebte Regulierungswut des GKV-WSG kehrt Nikolaus Luhmanns Funktionsbeschreibung, Recht diene der Reduktion von Komplexität, ins krasse Gegenteil um. Aber nicht nur die schiere Gesetzesmasse, auch die vielen auf Abschaffung nachvollziehbarer Entscheidungswege und Ausweitung ministerieller Ersatzvornamen angelegten Regelungen befördern die wachsende Intransparenz des Sys-tems. In der Folge werden beispielsweise durch die Neuorganisation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) die Akzeptanz und Gerichtsfestigkeit seiner Richtlinien abnehmen. Seine unter Beteiligung von Patientenvertretern sorgfältig vorbereiteten und vollständig veröffentlichten Beschlüsse werden derzeit noch von Vertretern der Krankenkassen und der KBV gefasst, wodurch sie eine Legitimationskette bis zu den Krankenversicherten beziehungsweise Leistungserbringern besitzen. Diese Kette wird durch die jetzt geplante Bestallung hauptamtlicher Mitglieder gesprengt.
„Dies ist kein Bürokratieabbau“ müsste schließlich die Unterschrift zu dem ihr entsprechenden Motiv heißen. Der Gesetzentwurf sieht nämlich beispielsweise die Installierung völlig neuer Bürokratien vor. So müssen Institute beim Bewertungsausschuss und beim G-BA geschaffen werden, welche die Durchsetzbarkeit der Vorstellungen des Bundesministeriums garantieren sollen. Auch der Gesundheitsfonds wird reiche Betätigungsfelder für Bürokraten schaffen: Da die Mittelzuweisungen an die Krankenkassen unter anderem von der Morbidität ihrer Mitglieder abhängig sind, müssen entsprechende Daten erfasst werden. Analoges gilt für die Feststellung der Bruttohaushaltseinkommen, an denen sich die Überforderungsklausel für Zusatzprämien orientiert.
Wem verdanken wir nun diesen Einzug des Surrealen in die Welt der GKV? Die zuständige Ministerin hatte sich ja nach Veröffentlichung des ersten Arbeitsentwurfs in Teilen von den verantwortlichen Mitarbeitern distanziert. Aber „ihr Geist“ weht durch die unendlich vielen Seiten der Gesetzesvorlage, ihr auf eine zentral gesteuerte Gängelung des gesamten Gesundheitswesens ausgerichtetes Wollen, weshalb sie dem unbenannten Spiritus Rector des Gesetzentwurfs eigentlich zu Dank verpflichtet wäre. Das gilt übrigens auch für die Gesetzesadressaten, denn ihnen wurde die Wahrheit über politische Wahrheiten kunstreicher als der ungarischen Bevölkerung beigebracht.
Wie wäre es deshalb mit einem paritätisch zu finanzierenden Denkmal für den „unbekannten BMG-Mitarbeiter“? In dessen Marmorsockel könnte man beispielsweise folgende Inschrift meißeln: „Ceci n'est pas une pipe.“
Steudemann, Hans Ulrich
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