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Gewebegesetz: Bundesrat verlangt Nachbesserungen


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Verteilungsgerechtigkeit bei der
Transplantation von Geweben wie Herzklappen
mahnt der Bundesrat an.
So sei derzeit die Verteilungspraxis aufgrund der hohen Anzahl von schätzungsweise 1 000 Gewebeeinrichtungen intransparent. Außerdem halten die Länder eine ausreichende und wirkungsvolle staatliche Aufsicht über die beteiligten Institutionen am Organtransplantationsprozess nicht für gewährleistet; verwiesen wird auf Streitigkeiten zwischen der Deutschen Stiftung Organtransplantation und den Transplantationszentren.
Der Bundesrat verlangt aber, dass die Richtlinienkompetenz der Bundesärztekammer und der zuständigen Bundesoberbehörde erhalten bleibt: „Die Festlegung des Standes der medizinischen Wissenschaft und Technik ist in erster Linie Aufgabe der Ärzteschaft“, heißt es zur Begründung. Der Entwurf sieht stattdessen eine Verordnungsermächtigung durch das Bundesgesundheitsministerium mit Zustimmung des Bundesrats vor. Rie
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