ArchivDeutsches Ärzteblatt43/2006Gewebegesetz: Bundesrat verlangt Nachbesserungen

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Gewebegesetz: Bundesrat verlangt Nachbesserungen

Rieser, Sabine

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Foto: dpa Verteilungsgerechtigkeit bei der Transplantation von Geweben wie Herzklappen mahnt der Bundesrat an.
Foto: dpa Verteilungsgerechtigkeit bei der Transplantation von Geweben wie Herzklappen mahnt der Bundesrat an.
Der Bundesrat hat Mitte Oktober das vom Bundestag vorgelegte Gewebegesetz (DÄ, Hefte 20 und 37/2006) kritisiert. Die Länder bezweifeln, dass dadurch die angestrebte Verteilungsgerechtigkeit bei der Gewebetransplantation gewährleistet werden kann. Sie bemängeln aber auch bestehende Regelungen.
So sei derzeit die Verteilungspraxis aufgrund der hohen Anzahl von schätzungsweise 1 000 Gewebeeinrichtungen intransparent. Außerdem halten die Länder eine ausreichende und wirkungsvolle staatliche Aufsicht über die beteiligten Institutionen am Organtransplantationsprozess nicht für gewährleistet; verwiesen wird auf Streitigkeiten zwischen der Deutschen Stiftung Organtransplantation und den Transplantationszentren.
Der Bundesrat verlangt aber, dass die Richtlinienkompetenz der Bundesärztekammer und der zuständigen Bundesoberbehörde erhalten bleibt: „Die Festlegung des Standes der medizinischen Wissenschaft und Technik ist in erster Linie Aufgabe der Ärzteschaft“, heißt es zur Begründung. Der Entwurf sieht stattdessen eine Verordnungsermächtigung durch das Bundesgesundheitsministerium mit Zustimmung des Bundesrats vor. Rie

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