BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Bekanntmachungen: Bundesmantelvertrag-Ärzte


verband, K. d. ö. R., Bergisch Gladbach, der Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, K. d. ö. R., Kassel, die See-Krankenkasse, K. d. ö. R., Hamburg, die Knappschaft, K. d. ö. R., Bochum, – andererseits – vereinbaren, den
Bundesmantelvertrag-Ärzte
– Stand: 1. April 2006 – wie folgt zu ändern:
1. In § 18 Abs. 1 wird folgender Satz 4 eingefügt:
„Erfolgt eine Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen im Notfall oder im organisierten Notfalldienst und eine zuzahlungspflichtige Inanspruchnahme außerhalb des Notfalls oder des organisierten Notfalldienstes bei demselben Vertragsarzt in demselben Kalendervierteljahr, ist die Zuzahlung gemäß § 28 Abs. 4 SGB V nur einmal zu erheben.“
2. Die bisherigen Sätze 4, 5 und 6 werden Sätze 5, 6 und 7.
3. Diese Änderungen treten am 1. Oktober 2006 in Kraft.
Berlin/Bonn/Essen/Bergisch Gladbach/Kassel/Hamburg/Bochum, den 20. 9. 2006
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